§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Donhauser Hof und den natürlichen und juristischen Personen, die das Internetangebot von Donhauser Hof nutzen (im folgenden Käufer genannt). Die AGB betreffen die Nutzung der gesamten Webseite www.donhauser-hof.de.

§ 2 Vertragsabschluss

Die Darstellung der Produkte auf unserer Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern nur einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Durch vollständigen Abschluss des Bestellvorgangs geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Bestellformular enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung folgt unmittelbar nach der Abgabe Ihrer Bestellung und führt noch nicht zu einem verbindlichen Vertragsabschluss. Dieser kommt entweder durch eine gesonderte Auftragsbestätigung oder durch eine, beim Verkäufer eingegangene Vorauszahlung zustande.

Ein Vertrag kommt zudem nur dann zustande, wenn Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben. Verträge mit Minderjährigen werden nicht geschlossen. Bestellungen an Minderjährige führen wir nicht aus. Mit Ihrer Bestellung erklären Sie, dass Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Wir behalten uns vor, für den Fall der Nichtverfügbarkeit der Ware die Bestellung endgültig nicht anzunehmen. Darüber erhalten Sie unverzüglich eine Benachrichtigung.

Der Verkauf der Ware erfolgt nur in haushaltsüblichen Mengen. Auch die Aufgabe mehrerer Bestellungen des gleichen Produkts kann zur Überschreitung der haushaltsüblichen Menge führen.

§ 3 Zahlung, Fälligkeit, Zahlungsverzug

(1) Die Bezahlung der Waren erfolgt per Barzahlung bei Abholung der Ware am vereinbarten Abholung . Wir behalten uns das Recht vor, im Einzelfall bestimmte Zahlungsarten zu akzeptieren oder auszuschließen.

(2) Bei Neukunden behalten wir uns vor, einen Teilbetrag als Vorauszahlung mittel Vorkasse  zur Bestellbestätigung einzufordern. Die Bestellung wird erst mit Zahlungseingang auf dem Konto des Verkäufers rechtskräftig.

(3) Bei Zahlung per Vorkasse verpflichtet sich der Kunde, den Kaufpreis nach Vertragsschluss unverzüglich zu zahlen.

(4) Befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug, hat er währenddessen jede Fahrlässigkeit zu vertreten. Er haftet wegen der Leistung auch für Zufall, es sei denn, dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten sein würde.

§ 4 Abholung

(1) Die Abholung ist ausnahmslos an der, im Impressum vermerkten Adresse mögliche. Ausgewählte Produkte sind darüber hinaus an den bekannten Verkaufsstellen nach Verfügbarkeit erwerbbar.  

§ 5 Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Donhauser Hof. Vor Eigentumsübertragung ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ohne ausdrückliche Einwilligung von Donhauser Hof nicht zulässig.

§ 6 Preise

(1) Der jeweils angegebene Preis für die Ware versteht sich als Endpreis einschließlich eventuell anfallender Mehrwertsteuer und weiterer Preisbestandteile. Der Preis umfasst nicht die Liefer- und Versandkosten.

(2) Mit der Aktualisierung der Internet-Seiten www.donhauser-hof.de werden alle früheren Preise und sonstige Angaben über die Ware ungültig.

(3) Maßgeblich für die Rechnungsstellung ist der Preis zum Zeitpunkt der Annahme der Bestellung des Angebots des Käufers durch Donhauser Hof.

§ 7 Gewährleistung

(1) Donhauser Hof trägt Gewähr dafür, dass die Ware bei Übergabe mangelfrei ist. Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Übergabe der Ware ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Ware bereits bei der Übergabe mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Ware oder des Mangels unvereinbar. Zeigt sich der Sachmangel erst nach Ablauf von sechs Monaten, muss der Käufer beweisen, dass der Sachmangel bereits bei Übergabe der Ware vorlag.

(2) Ist die Ware bei Übergabe mangelhaft, hat der Käufer das Recht als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung eines mangelfreien Kaufgegenstands zu verlangen. Donhauser Hof behält sich vor, die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie unmöglich oder nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. In diesem Fall beschränkt sich der Anspruch des Käufers auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.

(3) Liefert Donhauser Hof zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Ware, kann Donhauser Hof vom Käufer Rückgewähr des mangelhaften Kaufgegenstands verlangen.

(4) Ansprüche des Käufers wegen Mängeln verjähren in zwei Jahren.

(5) Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Käufers bei Aufstellung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen Donhauser Hof.

§ 8 Sachmängelhaftung

Hinweis: Wir weisen darauf hin, dass Fleisch- und Wurstwaren schnell leicht verderblich sind und einer sachgemäßen Behandlung und Verwahrung bedürfen. Hierüber hat sich der Kunde zu informieren und ist für eine ordnungsgemäße Behandlung und Verwahrung alleinig verantwortlich. Reklamationen jedweder Art müssen unverzüglich gemeldet werden, in der Regel direkt am Liefertag. Liegt ein Mangel der Kaufsache vor, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Hiervon abweichend gilt für Sachen, die nicht entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben:

(1) Für Unternehmer

  • begründet ein unwesentlicher Mangel grundsätzlich keine Mängelansprüche,
  • hat der Verkäufer die Wahl der Art der Nacherfüllung,
  • beträgt bei neuen Waren die Verjährungsfrist für Mängel ein Jahr ab Gefahrübergang.
  • sind bei gebrauchten Waren die Rechte und Ansprüche wegen Mängeln grundsätzlich ausgeschlossen.

• beginnt die Verjährung nicht erneut, wenn im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung erfolgt.

(2) Für Verbraucher beträgt, soweit nicht aus anderen Gründen diese Frist keine Geltung hat, so bspw. wegen früherer Verderblichkeit, die Verjährungsfrist für Mängelansprüche

  • bei neuen Waren zwei Jahre ab Ablieferung der Ware an den Kunden.
  • bei gebrauchten Waren ein Jahr ab Ablieferung der Ware an den Kunden, mit der Einschränkung der Ziffer 9.3.

(3) Für Unternehmer und Verbraucher gilt, dass die vorstehenden Haftungs- und Verjährungsfristbeschränkungen in Ziffer 9.1 und Ziffer 9.2 sich nicht auf Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche beziehen, die der Käufer nach den gesetzlichen Vorschriften wegen Mängeln nach Maßgabe der Ziffer 8 geltend machen kann.

(4) Darüber hinaus gilt für Unternehmer, dass die gesetzlichen Verjährungsfristen für den Rückgriffsanspruch nach § 478 BGB unberührt bleiben. Gleiches gilt für Unternehmer und Verbraucher bei vorsätzlicher Pflichtverletzung und arglistigem Verschweigen eines Mangels.

(5) Handelt der Kunde als Kaufmann i.S.d. § 1 HGB, trifft ihn die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB. Unterlässt der Kunde die dort geregelten Anzeigepflichten, gilt die Ware als genehmigt.

(6) Handelt der Kunde als Verbraucher, so wird er gebeten, entgegengenommene Waren mit offensichtlichen Schäden zu reklamieren und hiervon den Verkäufer in Kenntnis zu setzen. Kommt der Kunde dem nicht nach, hat dies keinerlei Auswirkungen auf seine gesetzlichen oder vertraglichen Mängelansprüche.

(7) Ist die Nacherfüllung im Wege der Ersatzlieferung erfolgt, ist der Kunde dazu verpflichtet, die zuerst erhaltene Ware unverzüglich an den Verkäufer zurückzugeben.

§ 9 Datenschutz

Die Datenerhebung und -verarbeitung erfolgt nach Maßgabe unserer Datenschutzerklärung.

§ 10 Gerichtsstand

Alle Streitigkeiten aus diesem Rechtsverhältnis unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung von UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. Wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ist das Gericht am Geschäftssitz von Donhauser Hof zuständig, sofern nicht für die Streitigkeit ein ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist.

§ 11 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder künftig unwirksam oder undurchführbar werden, so werden die übrigen Regelungen dieser AGB davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung verpflichten sich die Parteien schon jetzt, eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Lücken dieser AGB.